Abrechnungsspitzen aus dem Vorjahr verbuchen
Haben Sie Abrechnungsspitzen aus dem Vorjahr, in dem Sie noch nicht mit SCALARA gearbeitet haben? Dann sind Sie hier richtig! Hier lesen Sie, wie Sie Nachforderungen oder Guthaben aus der Jahresabrechnung verbuchen.
Automatische Verbindlichkeiten und Forderungen
Wenn Sie einen Jahresabschluss mit SCALARA erstellt haben, dann erstellen wir für Sie automatisch die dazugehörigen Forderungen und Verbindlichkeiten für alle Einheiten.
Sobald Ihr Jahresabschluss in den Status "Beschlossen" gewechselt hat, erstellen wir alle Forderungen und Verbindlichkeiten automatisch. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern!
Abrechnungsspitzen aus Vorjahren
Wenn Sie Abrechnungsspitzen aus den Vorjahren eingeben und verbuchen möchten, können Sie diese natürlich auch. Dies sollten Sie aber nur machen, wenn Sie den Jahresabschluss nicht mit SCALARA gemacht haben, da Sie sonst doppelte Sollstellungen erzeugen.
- Zunächst wählen Sie Buchungen aus der Seitenleiste aus.

- Dann wählen Sie "+ Neue Buchung" aus.

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Öffnen Sie den Bereich "Vorschüsse". Wählen Sie dann:
- Bei einem Guthaben: Verbindlichkeit anlegen – Rückzahlung aus Jahresabrechnung.
- Bei einer Nachzahlung: Forderung anlegen – Nachzahlung aus Jahresabrechnung.

- Nun können Sie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Einheiten eintragen. Wenn Sie dies gemacht haben, können Sie, sobald die entsprechenden Umsätze vorhanden sind, diese über den Geschäftsfall "Geldeingang – Nachzahlung aus Jahreabrechnung" sowie "Geldausgang – Rückzahlung aus Jahresabrechnung" verbuchen.


Hiermit haben Sie die gesamte Abrechnungsspitze des Vorjahres sauber verbucht und für die E&A-Rechnung des Folgejahres weisen wir Ihnen diese Zahlungen jetzt sauber aus.

